Fahrzeugbewertung
Ob Sie ein Fahrzeug aus dem Firmenvermögen herausbuchen möchten, im Fall einer Streitigkeit oder einer Erbschaft den Fahrzeugwert ermittelt haben müssen oder ein anderer Grund die Bewertung Ihres Fahrzeuges erfordert, wir können Ihnen diese Fahrzeugbewertung erstellen. Ob Marktwert, Händlereinkaufswert, Wiederbeschaffungswert oder auch der Restwert benötigt wird, bei uns sind Sie an der richtigen Adresse. Grundsätzlich erfordert die Fahrzeugbewertung die Besichtigung des Fahrzeuges. Im Idealfall erfolgt die Besichtigung in unsererem Prüfstützpunk, damit wir das Fahrzeug von allen Seiten in Augenschein nehmen können.